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Scannen und Veröffentlichen

Wenn Sie Scans brauchen

Sie dürfen Materialen, die Sie im Lesesaal Sondersammlungen benutzen, nicht selbst kopieren. Das erledigen wir für Sie, wenn es möglich ist. Reproduktionen bestellen Sie über unser Auftragsformular.
 

Wenn Sie davon etwas veröffentlichen wollen

Wenn Sie einen Scan veröffentlichen wollen, müssen wir Ihnen das genehmigen (siehe §§ 9, 25 Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken) und wir verlangen nach dem Bayerischen Kostengesetz in bestimmten Fällen Gebühren. In der Veröffentlichung müssen Sie Herkunft und Signatur nennen und uns ein Belegexemplar überlassen. Für Verlags- und gewerbliche Veröffentlichungen schließen wir mit Ihnen einen Vertrag ab, der die Rechte, Bedingungen und Gebühren regelt.

Fragen Sie uns gerne!