Publikationsfonds
Der Open-Access-Publikationsfonds unterstützt Sie bei der Publikation von Artikeln in Open-Access-Zeitschriften und in hybriden Zeitschriften mit Transformationsvertrag sowie bei der Veröffentlichung von Open-Access-Monografien.
Die Universitätsleitung hat ein neues Finanzierungsmodell für Open-Access-Publikationen eingeführt. Dies betrifft alle Artikel, die ab dem 01.01.2024 vom Verlag zur Publikation angenommen werden. Zudem können ab 2024 auch Open-Access-Monografien aus dem Publikationsfonds gefördert werden.
Welche Publikationen werden über den Publikationsfonds abgerechnet?
- Artikel in reinen Open-Access-Zeitschriften
- Artikel in Zeitschriften mit Open Access Option, wenn mit dem Verlag für diese Zeitschrift ein Transformationsvertrag abgeschlossen wurde. Konditionen nach Verlagen
- Bitte beachten Sie: Bei diesen Artikeln erfolgt eine Abrechnung über den Publikationsfonds, selbst wenn Sie die Open Access Option abwählen!
- Open-Access-Monografien (Detaillierte Informationen s. u. unter dem Abschnitt „Förderung von Open-Access-Monografien“)
Wie werden die Kosten verteilt?
- Die Kosten für Artikel werden zunächst über den Publikationsfonds vorausgezahlt.
- Danach wird dem verantwortlichen korrespondierenden Autor der Autoren-Eigenanteil in Rechnung gestellt.
Wie hoch ist der Autoren-Eigenanteil bei Artikeln?
- Mindestanteil: 600 EUR
- Maximalanteil: 1.500 EUR
- Berechnung: 600 EUR Mindestanteil + (1/3 der Gesamtkosten (=Artikelgebühr + MwSt.) – 600 EUR), gekappt auf 1.500 EUR
- Beispiel:
Artikelgebühr Gesamtkosten (inkl. Steuer) Berechnung Autoren-Eigenanteil 500 EUR 595 EUR Minimum 600 EUR 595 EUR 1.000 EUR 1.190 EUR 600 EUR + (1.190-600)/3 797 EUR 2.000 EUR 2.380 EUR 600 EUR + (2.380-600)/3 1.193 EUR 3.000 EUR 3.570 EUR 600 EUR + (3.570-600)/3 = 1.590,
gekappt auf 1.500 EUR1.500 EUR 6.450 EUR 7.675,50 600 + (7.675,50-600)/3 = 2.958,50,
gekappt auf 1.500 EUR1.500 EUR
- Beispiel:
Welche allgemeinen Voraussetzungen gelten?
- Die Zeitschrift wendet die im jeweiligen Fach anerkannten, strengen Qualitätssicherungsverfahren an. Geeignete Zeitschriften finden Sie z. B. im Directory of Open Access Journals (DOAJ) . Zeitschriften, die nicht im DOAJ gelistet sind, fördern wir nur, wenn sie unseren Qualitätskriterien entsprechen. Fragen Sie gerne bei uns nach!
- Sie sind der corresponding author der Publikation und gehören der Universität Würzburg (inkl. Klinikum) an. Die Publikation muss im Rahmen der Tätigkeit an der Universität Würzburg (inkl. Klinikum) entstanden sein. Ein Lehrauftrag reicht nicht als Fördervoraussetzung. Bei Mehrautorenschaft muss die wissenschaftliche Leistung zum überwiegenden Teil an der Universität Würzburg (inkl. Klinikum) entstanden sein
- Der Artikel muss unter der CC BY-Lizenz veröffentlicht werden. Eine andere CC-Lizenz (z. B. CC BY-NC) sollte nur in rechtlich zwingend nötigen Gründen gewählt werden.
-
Es werden keine Bankgebühren, Handling fees oder Kosten für Supplemental Material gefördert. D.h. diese werden bei der Verrechnung des Autoren-Eigenanteils voll in Rechnung gestellt.
-
Zwingend nötig ist der Förderhinweis Ihres Projektförderers über Ihre Projektförderung gemäß den Vorgaben des Forschungsförderers. Dies ist für zukünftige OA-Fördermittel entscheidend.
Welche Open-Access-Publikationen werden nicht über den Publikationsfonds abgerechnet?
- Artikel in Zeitschriften mit Open Access Option, wenn mit dem Verlag für diese Zeitschrift KEIN Transformationsvertrag abgeschlossen wurde ( Konditionen nach Verlagen ):
- In diesem Fall können keine Kosten aus dem Publikationsfonds übernommen werden.
- Artikel, die nicht Research- oder Review-Artikel sind, also z. B. Tagungsberichte, Editorials,
- Aufsätze und Artikel in Sammelbänden oder Proceedings
Wie läuft die Abrechnung über den Publikationsfonds ab?
- Fragen Sie gerne bei uns nach, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob/welche Kosten für Ihre Publikation anfallen.
- Bei vielen Verlagen werden wir direkt vom Verlag über die Einreichung und die Annahme des Artikels informiert. In diesem Fall kontaktieren wir Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Information über die Höhe Ihres Eigenanteils. Den Eigenanteil stellen wir Ihnen erst dann in Rechnung, wenn wir selbst die Verlagsrechnung erhalten und bezahlt haben. Das kann in manchen Fällen einige Monate nach der Annahme des Artikels sein, da wir teilweise nur quartalsweise Sammelrechnungen erhalten.
- Wenn wir vom Verlag nicht über die Annahme des Artikels informiert werden, erhalten Sie in der Regel die Verlagsrechnung selbst. Bitte leiten Sie diese per E-Mail an openaccess@uni-wuerzburg.de weiter.
Bitte geben Sie (auch als Klinikumsangehörige) immer die VAT-Nummer der Universität an: VAT DE 134187690
Verwenden Sie bitte Ihre Adresse an der Universität Würzburg. Klinikumsangehörige verwenden bitte:
Universitaet Wuerzburg
Ihr Name
Sanderring 2
D-97070 Wuerzburg
Germany
Förderung von Open-Access-Monografien
Eine Förderung der Open-Access-Publikationskosten für Monografien ist ab 01.01.2024 (Verlagsvertrag) möglich. Es muss sich hierfür um die Erstveröffentlichung einer Open-Access-Monografie oder eines Open-Access-Sammelbands handeln. Die Förderung von Dissertationen, die an der JMU entstanden sind und summa cum laude bewertet wurden, ist ebenfalls möglich. Von einer Förderung ausgenommen sind Übersetzungen, Neuauflagen, Publikationen mit einem Embargo (Delayed Open Access) oder Publikationen, die freigekauft werden für grünes Open Access. Der freie Zugang zur digitalen Version der Publikation erfolgt unmittelbar mit Erscheinen.
Voraussetzungen:
- Der corresponding author bzw. der / die hauptverantwortliche Herausgeberin oder Herausgeber sind Angehörige der JMU. Die Affiliation zur JMU muss in der Publikation genannt werden. Dabei ist die Affiliationsrichtlinie zu beachten.
- Förderhöhe : Maximal 5.000 EUR bei einem Autoren-Eigenanteil von mindestens 600 EUR
- Die Publikation wird in allen Formaten und Ausgaben eindeutig als Open-Access-Publikation gekennzeichnet und erscheint unter einer CC-BY- oder CC-BY-SA-Lizenz. Bei Sammelbänden erscheinen alle Beiträge unter diesen Lizenzen. Autor:innen und Herausgeber:innen räumen dem Verlag einfache/nicht-exklusive – statt ausschließliche/exklusive – Nutzungsrechte ein.
- Die Publikation erhält einen persistenten Identifikator, bevorzugt einen DOI. Das PDF ist mit Metadaten versehen.
- Die Publikation durchläuft ein in der jeweiligen Fachdisziplin anerkanntes Verfahren zur Qualitätssicherung. Der Verlag hält die von der AG Universitätsverlage definierten Qualitätsstandards ein. Ein weiterer Nachweis kann die Verzeichnung im DOAB oder die Mitgliedschaft bei OASPA sein.
- Förderfähig sind nur Gebühren (Book Processing Charges (BPC)) für die Herstellung des Open-Access-Buchs, also Satz, Layout, Kosten der Open-Access-Stellung und zur Qualitätssicherung der Publikation. Nicht gefördert werden können Kosten, die für eine nicht Open-Access-Publikation anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für eine parallele Druckausgabe.
- Die Open-Access-Gebühr und weitere Dienstleistungen werden transparent auf der Rechnung ausgewiesen bzw. in der Kostenkalkulation des Verlags dargestellt. Es sollen im Idealfall zwei Vergleichsangebote vorgelegt werden.
- Der Antragstellende muss sicherstellen, dass keine Doppelfinanzierung stattfindet. Eine ergänzende Finanzierung z. B. für Druckkosten oder bei Kosten, die die Fördersumme übersteigen ist möglich.