In memoriam cards
Edited by Peter Kolb
The funeral custom of distributing cards to mourners containing the most important details of the deceased’s life has been observed by many Catholic districts since the 17th century. It was also customary in Würzburg to print in memoriam cards to keep the deceased’s memory alive. The completely digitised and accessible collection of almost 5,000 cards from the Würzburg area offers a unique insight into personal histories between 1672 and 1914. The names of high-ranking Würzburg personalities can be found alongside regular citizens, splendidly designed cards alongside the simplest prints and even handwritten cards.
The database
The Würzburg University Library looks after the in memoriam card collection of the Friends of Main-Franconian Art and History (Freunde Mainfränkischer Kunst und Geschichte). From 2003 to 2004, the collection was organised and made accessible by Peter Kolb. After this, an initial version of the resulting database was made available online through the ‘Franconica Online’ portal. A new version was required for technical reasons; this is available for research via the SolR search engine.
In memoriam cards (in german only)
"Denn das letzte Ziel wird die Erstellung eines zentralen Zettelkatalogs aller Würzburger Totenzettel bilden, der zur Benützung in einem Archiv bereitzustellen ist und ein wichtiges Hilfsmittel für die mainfränkische Sippenforschung darstellen wird". Mit diesem Wunsch endet ein Aufsatz von Dr. Heinrich Endres "Zur Geschichte der Würzburger Totenzettel" aus dem Jahre 1938. Heute, 66 Jahre später, ist dieses Ziel mit Hilfe der EDV-Technik erreicht. Die aus drei, unten näher dargestellten Sammlungen stammenden Würzburger Totenzettel wurden in einer Datenbank erfaßt. Die Universitätsbibliothek Würzburg stellte dazu die Software LARS, version 5.62p-N4.00/8, zur Verfügung. Anschließend entwickelten Studenten und Mitarbeiter des Lehrstuhls Informatik II der Universität Würzburg ein Programm, das die Datenbank onlinefähig machte.
Die nachfolgenden Zeilen wollen die "Würzburger Totenzettel" vorstellen, indem sie ihr geschichtliches Herkommen aufzeigen sowie einen Überblick über den Zeitraum ihrer Verwendung und über ihren Inhalt bieten. Damit wird zugleich auch ein Bild von den drei in der Datenbank erfaßten Sammlungen skizziert. Schließlich sollen die Erfassungsmaske erläutert und Hinweise für die Recherche gegeben werden. Die Frage, wie die Totenzettel als Quelle einzuordnen sind, spielt hierbei eine wichtige Rolle.
Totenzettel im strengen Sinn sind nur jene Personaldokumente Verstorbener, denen eine längerwirkende Intention innewohnt, indem sie bei Hinterbliebenen und Freunden die Erinnerung an den Verstorbenen wach halten wollen und "dero abgeleibte Seel dem Christlichen Leser in das Heilige Meß-Opffer und andere Andachten inständigst empfohlen wird". Diese Art der Totenzettel wurde in der Regel erst in der Totenmesse oder später verteilt. Im weiteren Sinn versteht man aber unter Totenzetteln auch Todesnachrichten, die im Ort verteilt oder versandt wurden. Ihrem Zweck nach waren sie jenen ähnlich, die man auch heute noch benützt, um das Ableben eines Menschen den Verwandten, Freunden, Bekannten oder der Öffentlichkeit mitzuteilen, zur Beerdigung einzuladen, aber auch, um das Gedenken im Gebet zu erbitten (in Österreich Parten oder Partezettel genannt). In einem fließenden Übergang entstehen solche Totenzettel oder Totenbriefe in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Bei den Totenzetteln der Freunde Mainfränkischer Kunst und Geschichte sind beide Arten ohne Separierung zusammengefaßt und seit langem mit diesem Terminus belegt. Es erschien daher tunlich, die Sammlung zusammen zu lassen und mit einem einzigen Namen zu versehen.
Die weitaus meisten Totenzettel sind gedruckt. Viele Verstorbene waren offenbar Mitglied des Leichen-Kassa-Vereins, der ab 1843 augenscheinlich den Druck des jeweiligen Totenzettels in die Wege leitete und dies durch Beifügung seines Namens auch zum Ausdruck brachte. Bei einigen wenigen Exemplaren wurden in einen Vordruck handschriftlich die Daten des Verstorbenen eingetragen. Wieder andere sind handschriftlich abgefaßt und dann vervielfältigt.
Die Totenzettel konnten respektable Maße annehmen. Manche sind 42 cm hoch und 58 cm breit und besitzen damit das Format eines kleineren Plakats. Mitteilungen von Bruderschaften allerdings sind wesentlich kleiner, hier waren 11 cm mal 9 cm oder ähnliche Maße üblich. Sie konnte man ohne Schwierigkeiten ins Gebetbuch legen. Viele Exemplare nähern sich dem Format DIN A 4. Man muß allerdings hinzufügen, daß die Ränder der gedruckten Exemplare häufig beschnitten wurden, so daß sich der nämliche Totenzettel mit unterschiedlichen Maßen vorfinden kann. Die Qualität der Papiere schwankt. Es finden sich verschieden starke Hadernpapiere bis hin zum Karton; im 19. Jahrhundert wird das Papier immer dünner, ähnlich dem heutigen Schreibmaschinenpapier. Ein Totenzettel ist auf Seide gedruckt. Auch die Drucktypen folgen dem Trend der Zeit. Fraktur- und Kurrentschrift sind ebenso vertreten wie Antiqua oder andere im Laufe der Zeit aktuell gewordene Drucktypen. Zierbuchstaben bilden ebenso wie farbig oder golden hervorgehobene Namenslettern ein zusätzliches Schmuckelement.
Der inhaltliche Umfang dieser Totenzettel, die gelegentlich als "Leichenzettel", in einigen Gebieten als Grab- oder Sterbzettel, Sterbe- oder Leidbildchen bezeichnet werden, hat sich den Gewohnheiten der jeweiligen Zeit angepaßt. Zu Ende des 17. und vor allem im 18. Jahrhundert ließ man auf vielen Totenzetteln das Leben des Verstorbenen Revue passieren, vermerkte wichtige Ereignisse und pries die religiöse Prägung des beendeten Lebenslaufes. Es bedarf eigentlich keiner besonderen Betonung, daß dabei nur positive Formulierungen verwendet wurden. Begleitend konnten Trost spendende Zitate biblischer, patristischer oder sonstiger Herkunft abgedruckt sein, manchmal in lateinischer Sprache sowie in der deutschen Übersetzung. Man wollte des Verstorbenen gedenken, ihn loben und ihm durch Gebete Hilfe angedeihen lassen.
Die Würdigung vor allem von hoch gestellten Persönlichkeiten aus dem kirchlichen Bereich konnte einschließlich eines verkürzten Lebenslaufs bisweilen erheblichen Umfang annehmen. Nicht selten werden dabei unter Verwendung diverser Bibelzitate wahre stilistische Kunstwerke verfaßt. Sie sind oft mit aufwendiger Todessymbolik geschmückt, mit einer entsprechenden Bordüre umrandet und teilweise mit Trauerdevisen versehen. In der Art eines Altarprospektes können Heiligenfiguren die Todesnachricht begleiten, es wurden aber auch Tempelkulissen geschaffen, die von Trauersymbolen umgeben sind.
Je weiter man sich dem 20. Jahrhundert nähert, desto mehr verknappt sich der Umfang der Totenzettel auf einige wenige Lebensdaten des Verstorbenen und desto mehr vereinfacht sich der Bildschmuck. Es bleibt oft praktisch nur der Trauerrand. Der Wunsch, der Verstorbene möge die ewige Ruhe erlangen und die an die Hinterbliebenen gerichtete Bitte um ein Gebet für den Verstorbenen gehören zum unverzichtbaren Bestandteil der Totenzettel. In diesem Zusammenhang ist allerdings darauf hinzuweisen, daß nur bei einer geringen Anzahl der Totenzettel Hinterbliebene namentlich aufgeführt werden. So sind insbesondere beim Tode eines Angehörigen aus dem Adel die Überlebenden mit Namen und Titel auf dem Totenzettel zu finden. In den übrigen Fällen taucht selten ein konkreter Hinweis auf die Angehörigen bzw. Freunde auf, wenn man einmal von den "tieftrauernden Hinterbliebenen", der "tiefbetrübten Witwe" und ähnlichen Formulierungen absieht. Wegen der konkret dort zu findenden Angaben wird auf den Abschnitt "Die Erfassungsmaske" verwiesen.
Diese Art der Totenzettel bildet die überwiegende Mehrheit. Daneben werden unter den Begriff Totenzettel auch Trauermeldungen von Behörden oder Firmen, Mitteilungen von religiösen Bruderschaften, Todesnachrichten bzw. Danksagungen aus Zeitungen, Verlautbarungen des Domkapitels oder bischöflicher Dienststellen (Ordinariat, Generalvikariat), Auszüge aus dem Geburts- oder Sterberegister oder entsprechende handschriftliche Mitteilungen eingereiht. Sie sind keine Totenzettel im eingangs beschriebenen Sinn, befinden sich aber bei den einzelnen Sammlungen. Ihre Besonderheit wurde daher eigens vermerkt.
Nachrichten vom Tode eines Menschen wurden verbreitet, seitdem es Menschen gibt. Die Tatsache, daß jemand nicht mehr unter den Lebenden weilt, brachte nicht nur Trauer und Betroffenheit in den Verwandten- und Freundeskreis des Verstorbenen, sie führte auch in der Regel zu einer Fülle verschiedenartigster Veränderungen auf nahezu allen Gebieten des menschlichen Lebens. In christlich geprägten Kulturen verband sich mit diesem Ereignis der Wunsch der Hinterbliebenen, für das Seelenheil des Verstorbenen zu beten. Das konnte z. B. an den jeweiligen Gräbern oder bei Gottesdiensten geschehen. Eine erweiterte Qualität erfuhr diese Sitte durch die Gebetsverbrüderungen, welche die Benediktiner seit dem 8. Jahrhundert praktizierten und verbreiteten. Die Klöster bildeten Verbände, um für ihre lebenden und verstorbenen Mitglieder (Todesjahrgedächtnis) zu beten, Messen zu lesen und zu fasten. Sie unterrichteten sich seit dem 9. Jahrhundert gegenseitig von den verstorbenen Mitbrüdern, Patronen, Stiftern, Wohltätern und anderen angesehenen Persönlichkeiten, damit ihrer im Gebet gedacht werden konnte. Der Brauch kirchlicher Todesmitteilungen hat also eine lange Geschichte, der mit großer Verzögerung und ganz allmählich auch bei der Bevölkerung Eingang fand; das betraf allerdings fast ausschließlich nur deren katholischen Bereich.
Ohne dieser anfänglich sehr lückenhaften Geschichte der Totenzettel bzw. ihrer Vorgänger im Detail nachzuspüren, seien zwei prominente Beispiele herausgegriffen. Von einer Art Vorgänger der Totenzettel wird aus dem Jahre 1493 berichtet, als bei der Leichenfeier des Kaisers Friedrich III. "gedruckte Blätter mit Beileidsbezeugungen und Lobeserhebungen" verteilt worden seien. Doch handelte es sich hier ganz offensichtlich um einen Einzelfall, der eine hochgestellte Persönlichkeit betraf. Das gilt in gleicher Weise für die früheste Nachricht aus Würzburg. Anläßlich der hier im Jahre 1498 abgehaltenen Exequien für den Prinzen Otto, Herzog von Bayern, wurden Leichenzettel gedruckt. Die Gesellen des Buchdruckers (Georg Reyser?) erhielten dafür 18 Pfennige.
Der Totenzettel, wie er sich heute in verschiedenen Sammlungen findet, ist ein Kind des 17. Jahrhunderts, wenn man einmal von Einzelfällen aus früherer Zeit absieht. Damals wurde der Brauch der Leichenzettel allmählich von der Allgemeinheit übernommen. Niederländische Quellen nennen das Jahr 1668 als frühest nachweisbares Datum für "Bidprentjes" (Totenzettel); sie wurden zunächst handschriftlich verfaßt; einige Jahrzehnte später erschienen sie dann mit gedrucktem Text. Die Totenzettel verbreiteten sich von hier aus auch in andere europäische Länder, vielleicht entwickelten sie sich dort sogar unabhängig davon. Die Zeitstellung zu eben diesen anderen Gebieten - wie gleich darzustellen sein wird - ist jedenfalls sehr eng. Immerhin erfreuten sich die Totenzettel in den Niederlanden einer außerordentlichen Beliebtheit wie die umfangreichen Sammlungen in Nijmwegen (Albertinum) und Amsterdam (Museum Amstelkring) mit je 300.000 Exemplaren sowie jene des Central Bureau voor Genealogie in Den Haag mit über 1 Mio. Exemplaren zeigen.
Die enge zeitliche Verbindung zu dem für die Niederlande tradierten Datum (1668) verdeutlicht ein Blick auf den Würzburger Bereich; der hier frühest erhaltene Totenzettel stammt aus dem Jahre 1672, ist also nur vier Jahre jünger. Er ist ebenso wie die beiden zeitlich nächstfolgenden zwei Klosterangehörigen bzw. einem Kanoniker gewidmet. Pater Franziskus Albert, der in Volkach geboren war und im Benediktinerkloster Münsterschwarzach lebte, verstarb am 3. November 1672. Nur ein Jahr später, am 31. Oktober 1673 endete das Leben seines in Speyer geborenen Mitbruders Gregor Hüber, der Ökonom und Prior war und auch das Amt des Pfarrers von Sommerach bekleidet hatte. Johannes Saur, Kanonikus, Kantor und Scholaster des Kollegiatstifts Haug, beschloß sein Erdendasein am 2. Februar 1678. Diese drei frühesten Totenzettel sind in lateinischer Sprache abgefaßt.
Im weltlichen Bereich sind die hier frühest erhaltenen Totenzettel jener des Dr. iur. Johann Christoph Wilhelm Gantzhorn, kurfürstlich mainzischer und würzburgischer Hof-, Kriegs- und Konsistorialrat, der am 12. November 1692 verstarb, und jener der Maria Catharina Simon, geborene Amon, die am 27. Februar 1697 ihr Erdenleben beschloß. Diese Totenzettel sind in Deutsch gedruckt.
Ganz offensichtlich erfreuten sich die Totenzettel in der anschließenden Zeit zunehmender Beliebtheit, sie wurden umfangreicher, schmuckvoller und üppiger. Dies augenscheinlich in solchem Umfang, daß sich die Obrigkeit genötigt sah einzugreifen. Fürstbischof Anselm Franz von Ingelheim erließ daher am 7. Juli 1747 eine Leich- und Trauerordnung, die eingehende Regelungen zu diesem Komplex enthielt. Neben vielem anderen findet man in diesem Mandat die Anordnung, daß die "weitläufig gedruckten Todtenzettel" untersagt werden. Zukünftig dürften dort nur noch Namen und Alter des Verstorbenen, sein Beruf sowie Monat, Tag und Stunde des Todes aufgeführt werden. In dem anschließenden Tarifverzeichnis wurde die Festlegung getroffen, daß der Buchdrucker für die Druckarbeit und die Papierbereitstellung für 100 Totenzettel 9 Schilling 2 Pfennige verrechnen dürfe. Für das Beschneiden von 100 Exemplaren standen dem Buchbinder 1 Schilling 2 Pfennige zu. Und um "einem solchen Zettel mit gewöhnlichen Zieraden von schwarzem Papier aufzupappen" hatte man 1 Schilling 5 Pfennige zu entrichten. Der Fürstbischof drohte bei Nichtbefolgung der zahlreichen Anordnungen Strafe an. Die Leichenansager und Vierteldiener waren gehalten, die Übertretungen bei der geistlichen oder weltlichen Regierung anzuzeigen. Sie sollten ein Drittel der angesetzten Strafgelder als Belohnung erhalten.
Die Einhaltung der Leich- und Trauerordnung wurde also überwacht. So wurde beispielsweise am 24. März 1767 der Totenzettel des am 18. März verstorbenen Rotgerbers Jacob Gutmann beim Gebrechenamt überprüft und festgestellt, daß man sich in keiner Weise an die Vorgaben des Mandats gehalten hatte, der Zensor aber den Totenzettel gleichwohl hatte passieren lassen. Als Ergebnis des Verfahrens übersandte man den Totenzettel an die geistliche Regierung mit dem Antrag, dafür zu sorgen, daß der Zensor künftig auf die Einhaltung des Trauermandats zu achten habe.
Die Nichteinhaltung des Mandats scheint ein Dauerproblem gewesen zu sein, denn die Landesherrschaft sah sich erneut veranlaßt, Regelungen bezüglich der Beerdigung und damit auch hinsichtlich der Totenzettel zu verfügen. Fürstbischof Franz Ludwig von Erthal erließ unter dem 12. Mai 1778 sowie unter dem 6. August 1783 für seine Residenzstadt Würzburg ein Trauer- und Leichenordnung, welche die Anordnungen von 1747 großenteils wiederholte, teilweise auch erweiterte. So war nunmehr auch das Austeilen von "lateinischen Todtenzetteln" untersagt. Die für Übertretungen dieser Ordnung angedrohten Strafen lagen jetzt in einem Strafrahmen von 10 Reichstalern.
In der Sitzung des Gebrechenamts vom 4. November 1779 trug Hofrat von Hess vor, daß anläßlich der Beerdigung der Mohrenapothekerin Steinhäusser der Totenzettel ihm vom Buchdrucker nicht zur Zensur vorgelegt worden sei. Das wäre aber um so notwendiger gewesen, als in eben diesem Totenzettel "etliche widersinnige, und gar nicht hierin gehörige ausdrücke befindlich seyen". Man beschloß daher, den Buchdrucker mit einer Strafe von einem Reichstaler zu belegen. Mit der Säkularisation verloren diese Regelungen ihre Gültigkeit.
Das 19. Jahrhundert ebnete in einem Prozeß mannigfaltiger gestalterischer und inhaltlicher Veränderungen der Totenzettel bzw. Todesnachrichten schließlich den Weg zu den Todesanzeigen wie sie heute üblich sind, sei es, daß sie in Zeitungen veröffentlicht werden, sei es, daß sie in Briefform zugesandt werden.
Unter den "Würzburger Totenzetteln" sind drei Bestände zusammengeführt: Die Totenzettel der Freunde Mainfränkischer Kunst und Geschichte, die als Depositum in der Universitätsbibliothek Würzburg liegen sowie der Bestand der Universitätsbibliothek Würzburg selbst. 279 Totenzettel der Freunde Mainfränkischer Kunst und Geschichte sind zu einem Buch gebunden. Im übrigen sind beide Bestände der Größe nach sortiert und werden lose in entsprechenden Kassetten verwahrt. Der dritte Bestand, die dem Stadtarchiv Würzburg gehörenden Totenzettel, befinden sich dort in den jeweiligen Personalakten.
Die Totenzettel wurden von den vorgenannten Eigentümern gesammelt oder gelangten auf andere Weise in deren Besitz. Bei den Freunden Mainfränkischer Kunst und Geschichte war das der Historische Verein, aus dem sich nach dem 2. Weltkrieg zusammen mit zwei weiteren Vereinen die Freunde Mainfränkischer Kunst und Geschichte gebildet haben. Hier läßt sich die Sammeltätigkeit noch ganz gut nachvollziehen. Aus den alten Jahresberichten des Historischen Vereins sind die Büchergeschenke der Mitglieder zu entnehmen. Beispielsweise erhielt der Verein im Jahre 1837 ein Faszikel Totenzettel von Professor Dr. Heinrich Franz Ludwig Lippert, der an der Universität Würzburg Polizeiwissenschaft lehrte und bis 1839 als Beisitzer im Vereinsausschuß wirkte. 15 Jahre später ein ähnlicher Vorgang. Domprediger Dr. Franz Xaver Himmelstein übergab 1852 seine gesammelten Totenzettel dem Historischen Verein, in dessen Mitgliederlisten er von 1848 bis 1887 zu finden ist. 1862 steuerte Domkapitular Franz Ludwig Wickenmayer, der ab 1845/46 bis 1878 als Beisitzer des Vereinsausschusses fungierte, einen Band Leichenzettel aus den Jahren 1703 bis 1754 bei. Auf einer Anzahl von Stücken sind die Adressen von Mitgliedern bzw. Funktionären des Vereins verzeichnet. So beispielsweise Domkapitular/Domdechant Ignaz Joseph Ruland, der 1836/37 als damaliger Kaplan in Lohr dem Verein beitrat und ihm bis zu seinem Tode 1890 die Treue hielt; oder Dompropst/Generalvikar Dr. Jakob Ritter von Kühles, der von 1862 bis 1901 als einer der Konservatoren dem Verein diente. Ihnen wurden die Todesnachrichten übersandt, die sie dann dem Historischen Verein überantworteten. Wahrscheinlich wurde ein Anzahl von Totenzettel dem Verein auch unmittelbar übersandt. Auf ähnliche Weise sind die Totenzettel wohl den beiden anderen Eigentümern zugegangen bzw. wurden sie von diesen gesammelt. So bildet den Grundstock der Sammlung der Universitätsbibliothek eine Schenkung von Karl Heffner aus dem Jahre 1851.
Der mit Abstand umfangreichste Bestand gehört den Freunden Mainfränkischer Kunst und Geschichte. Es handelt sich um 3678 Exemplare, darunter 147 Mehrfertigungen, die in 3534 Bestandsnummern aufgenommen wurden. Die Universitätsbibliothek Würzburg verfügt über 414 Exemplare, darunter 96 Mehrfertigungen, so daß sich 318 Bestandsnummern ergaben. Aus dem Stadtarchiv Würzburg schließlich wurden 1048 Stück bearbeitet, unter Abzug von einer Mehrfertigung ergaben sich 1047 Bestandsnummern. Insgesamt also 4899 Bestandsnummern bei 5140 Exemplaren. Das ist eine respektable Anzahl, es sind aber mit Sicherheit nicht alle Totenzettel, die in Würzburg vorhanden sind. Diese 4899 Bestandsnummern bedeuten nicht, daß auch 4899 Personen verstorben sind. Das hat mehrere Gründe: Bei manchen Verstorbenen gibt es Totenzettel in verschiedenen Sprachen: Angehörige aus dem kirchlichen Bereich ließen bisweilen ihre Totenzettel in Latein und Deutsch abfassen und auch mit unterschiedlicher Grafik schmücken. Außerdem finden sich in den Beständen der drei Eigentümer mehrmals zwar die gleichen Totenzettel, die aber wegen ihrer unterschiedlichen Provenienz getrennt aufgenommen werden mußten. Das gilt auch für Mehrfachfertigungen, die in dem eingangs erwähnten Buch zusammengebunden sind und in keine Kassette eingeordnet werden konnten. Schließlich sind auch vom nämlichen Verstorbenen Totenzettel unterschiedlicher Größe überliefert; sie wurden offensichtlich beschnitten, präsentieren sich heute mit divergierenden Maßen und befinden sich - da sie der Größe nach sortiert wurden - in verschiedenen Kassetten. Sie alle wurden mit je einer eigenen Bestandsnummer versehen.
Mit anderen Worten: die Anzahl der Verstorbenen liegt unter der Bestandszahl von 4899. Rechnet man aber die auf einem Teil der Totenzettel mit Namen aufgeführten 1820 Verwandten (Hinterbliebenen) mit hinzu, dann ergibt sich ein Personenkreis von etwa 6500 Personen, die erfaßt wurden.
Damit steht ein beeindruckender Fundus an Personen bzw. personengebundenen Daten zur Verfügung, der für Recherchen der verschiedensten Zielrichtungen von Interesse sein dürfte.
Der als "Würzburger Totenzettel" erfaßte Bestand reicht mit den Geburtstagen der Verstorbenen in die 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts zurück. Der frühest genannte Geburtstag fällt in das Jahr 1647, der spätest verzeichnete in das Jahr 1891. Bei den Todesdaten liegt der Beginn natürlich später. Das früheste Todesdatum ist das Jahr 1672, das letzte wird durch das Jahr 1954 markiert, wobei die große Masse der Totenzettel mit dem 1. Weltkrieg endet. Schwerpunkt bilden das 18. und 19. Jahrhundert.
Der Personenkreis ist gekennzeichnet durch seinen Bezug zu Würzburg. Insgesamt 797 Geburtsorte sind verzeichnet. Bei 1630 Personen wird Würzburg als Geburtsort vermerkt, die nächst häufigen Geburtsorte sind Kitzingen (48), Bamberg (46), Karlstadt (36), Marktheidenfeld und Ochsenfurt (beide je 33); bei 3837 Personen nennt der jeweilige Totenzettel Würzburg als Sterbeort, gefolgt von München (92) und Kitzingen (13). Gesamtzahl der Sterbeorte: 238. Selbstverständlich sind auch einige Persönlichkeiten verzeichnet, die weder durch Geburts- noch durch Sterbeort einen Bezug zu Würzburg besitzen. Aber das ist ein kleiner Kreis von Personen, der das Gesamtbild der Totenzettel, das in der Stadt Würzburg geborene bzw. verstorbene Bewohner vor Augen führt, praktisch nicht beeinflußt.
Die Berufe oder Beschäftigungen der Verstorbenen wurden in 16 Berufssparten erfaßt, wobei nicht selten Mehrfachzuordnungen notwendig waren, weil im Laufe des Lebens verschiedene Berufe ausgeübt wurden. An erster Stelle steht die Berufssparte Verwaltung/Rechtspflege (866), gefolgt von Kirche (684) sowie Handel und Gewerbe (357). Bei den Verwandten oder Hinterbliebenen geschah diese Zuordnung fast 2000 mal. Hier ergab sich eine teilweise andere Reihenfolge. Zwar steht auch hier die Berufssparte Verwaltung/Rechtspflege an der Spitze, sie wird jedoch gefolgt vom Handwerk bzw. Militär sowie von Handel und Gewerbe.
Untersucht man die Totenzettel im Hinblick auf die soziale Schicht, der die Verstorbenen angehörten, begegnet man anfänglich vornehmlich Personen aus den sogenannten besseren Kreisen. Erst allmählich tauchen auch Fuhrleute, Taglöhner oder Diener auf. Sie blieben jedoch bei weitem in der Minderzahl. Die Häufigkeit der Totenzettel nimmt ab, je mehr man sich den unteren sozialen Schichten nähert. Für die allermeisten dieser Schichtenangehörigen gab es überhaupt keine Totenzettel. An welchen Krankheiten sind die Menschen gestorben? Exakt läßt sich diese Frage nicht beantworten. Zahlreiche Totenzettel enthalten keine Aussage über die Todesursache des Verstorbenen. Bei denjenigen aber, die sich insoweit äußern, konnten insgesamt 260 verschiedene Bezeichnungen von Todesursachen festgestellt werden. Dabei mag in Rechnung gestellt werden, daß nicht selten die nämliche Todesursache unter verschiedenen Namen auftritt. Man wird auch davon ausgehen müssen, daß bisweilen aus Pietätsgründen eine verschleiernde Formulierung gewählt wurde und daß die Krankheitsangaben an den Drucker von Laien stammten. Exakte Angaben sind hier keine Selbstverständlichkeit. Soweit die Totenzettel jedoch verwertbare Aussagen über die jeweilige Todesursache machen, lassen sich konkretere Erkenntnisse gewinnen. Danach starben die meisten an Brustkrankheiten, wobei hier Herzkrankheiten mit eingeschlossen sind, gefolgt von Altersschwäche/Entkräftung, Lungenerkrankungen und Schlaganfällen. Seltene Todesursachen waren beispielsweise Blattern, Masern und Scharlach, die Bright´sche Krankheit, Darrsucht (Abmagerung) oder Gesichtsrose.
Für die Trauergottesdienste stellte sich in der Stadt Würzburg als die mit Abstand beliebteste Kirche der Dom heraus, gefolgt von den Pfarrkirchen St. Peter und Stift Haug. Am wenigsten wählte man die Universitätskirche, die Hofspital- und die Hofkirche sowie die Marienkapelle. Sie waren keine Pfarrkirchen. Selten erscheinen auf den Totenzetteln die Druckorte. Nur insgesamt 37 werden genannt. Mit Abstand an der Spitze steht natürlich Würzburg (579), danach kommen München (13), Kitzingen und Passau (je 10). Diese Dominanz von Würzburg erlaubt auch einen Blick auf die Druckereien, die sich durch die Herstellung der Totenzettel ein Zubrot verdienten. Die Druckerei von Friedrich Ernst Thein machte mit Abstand das Hauptgeschäft, mit großem Abstand folgten die Betriebe von Bonitas-Bauer, Joseph Steib, Hellmuth und Carl Anton Zürn. Viele Druckereien änderten übrigens im Laufe der Jahre ihre Betriebsbezeichnungen, so daß auch unter dem Gesichtspunkt der Namensgebung ein interessanter Einblick in die Geschichte des Würzburger Druckereiwesens möglich wird.
Im 18. Jahrhundert beginnt die Todesnachricht häufig mit der Anrufung von Jesus, Maria und Joseph, die jeweils durch ein Kreuz getrennt werden. Bei Ordensangehörigen kann als vierte Person noch der Ordenspatron hinzugefügt sein. Gelegentlich finden sich auch nur drei einfache Kreuze. Dieser Brauch verliert sich im ersten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts, wobei er in Einzelfällen, vor allem bei Angehörigen aus dem höheren Klerus, später gelegentlich wieder aufleben kann. Ab den 20er Jahren des 19. Jahrhundert tritt für etwa 3 Jahrzehnte ein neues Element in den Totenzetteln auf: die Anbringung von Trauerdevisen, die im Trauerrand eingebettet sind. Geprägt von christlichen Vorstellungen, die von einer Versammlung aller Erlösten im Paradies ausgehen, erscheint auf zahlreichen Totenzetteln das Wort "Wiedersehen", so in der Devise "Nach kurzer Trennung folgt ewiges Wiedersehn" oder "Wir werden alle auferstehen und einander wiedersehen". Das Paradies vermutete man übrigens "oben": "Wem hier zur Ruh sein Aug‘ fällt zu, der preist ihn künftig oben". Weitaus variantenreicher waren jene Devisen, welche die Verheißung ewiger Seligkeit und den Lohn irdischer Mühen artikulierten. "Nach kurzer Prüfungszeit folgt sel´ge Ewigkeit", "Selig sind, die in dem Herrn entschlafen" oder "Ein Herz voll Gottes- und Menschenliebe, schlug Edler! hier in Deiner Brust; nun erntest Du, was Du hier ausgesäet, in ungestörter reiner Himmelslust". In die gleiche Richtung, nämlich in die Erwartung eines ungetrübten Lebens, zielen "Tränen hier, Freude dort", "Nach harter Leidenszeit, folgt selige Ewigkeit", "Heiter und leicht ist der Tod des Gerechten, groß ist sein Lohn". Die Gewißheit, am Jüngsten Tage einst aufzuerstehen und in Gottes Reich einzuziehen, läßt sich aus den Worten spüren "Ja, ja, mein Leib wird leben, wenn mich mein Heiland ruft. Heil mir, ich darf nicht beben, beim Anblick meiner Gruft". Den Tod als Voraussetzung für das ewige, das wahre Leben beschwören Devisen wie "Zum Sterben war das Leben uns gegeben und was der Tod uns gibt, das ist das wahre Leben" oder "Durch den Tod gehen wir ein in das ewige Leben". "Der Christ muß sterben, um Gottes Reich zu erben" und "Wir sterben, um ewig zu leben" umschreiben in weiteren Varianten die nämliche Verheißung. Unabhängig von Erwartungen dieser Art präsentieren sich die Devisen "Das ist das ewige Leben, daß sie Dich erkennen und den Du gesandt hast, Jesum Christum", "Es kommt die Stunde, wo alle, die in den Gräbern sind, die Stimme Gottes hören und hervorgehen werden" (Joh. 5,28), oder gereimt "Beim Herrn steht Tod und Leben, drum wird einst jede Gruft die Toten wieder geben, wenn seine Stimme ruft". "Ewiger Friede sei mit dem verklärten Geiste", "Christus ist mein Leben und Sterben, mein Gewinn" und "O Maria! ohne Sünde empfangen. Bitte für sie, die ihre Zuflucht zu Dir genommen hat" gehören gleichfalls in diesen Zusammenhang. Der Tod als Zustand des Schlafens oder des Ausruhens von den Mühen und Lasten der irdischen Existenz artikuliert sich bei den Worten: "Gute Nacht, meine Wallfahrt ist vollbracht! Paradieses-Ruh in Frieden, Säuseln um den Leidens-Müden! Tod! wo ist nun deine Macht? Gute Nacht!" und "Gute Nacht! Lebet wohl, die ihr noch wacht. Nicht so traurig, meine Freunde! Liebe, die uns hier vereinte, überlebt des Grabes Macht. Gute Nacht!". Trost ganz allgemeiner Art spendeten "Kostbar ist der Tod der Gerechten", "Was Dir durchs Leben geholfen, macht Dich unsterblich zugleich", "Glücklich, wer den Lauf vollbracht und den Glauben bewahret hat" sowie "Selig sind die Toten, die in dem Herrn sterben". Ohne tröstende Aussage gibt sich allerdings das Zitat "Aufblühen und Staub werden, ist des Menschen Los". Beim Tode von Frauen findet sich gelegentlich die Devise: "Eine treue Gattin, eine liebe Schwester, eine gute Mutter, eine treue Tochter".
Es wurde eine Erfassungsmaske von 40 Feldern entwickelt, die für jeden Totenzettel Verwendung fand. Die Erfassungsmaske wurde freilich durchwegs nur jeweils zu einem Teil mit Informationen gefüllt, weil die Totenzettel nie alle abfragbaren Daten enthielten, sondern stets immer nur einen Teil davon. Die einzelnen Datenfelder sollen im nachfolgenden beschrieben und erläutert werden. Die Reihenfolge der Beschreibungen orientiert sich am Aufbau der Eingabemaske.
1. Signatur:
Jeder Totenzettel erhielt eine individuelle Signatur. Sie wurde mit Bleistift auf seiner Rückseite angebracht und steht neben dem Provenienzstempel. Mehrfachfertigungen wurden hinter der Signatur mit dem in Klammer gesetzten Hinweis z. B. "(2. Exemplar)" versehen. Alle Signaturen beginnen mit "63/T", eine Zuordnungsnummer (Lokal- und Bestandsgruppenkennzeichen) der Universitätsbibliothek Würzburg. Dann folgt eine Nummer, welche mit der Nummer der Verwahrkassette bzw. des Aktenordners übereinstimmt, anschließend folgen ein Punkt und die laufende Nummer in der jeweiligen Kassette. Die Kassetten Nummer 1 bis 14 gehören den Freunden Mainfränkischer Kunst und Geschichte, die Kassetten Nummer 15 bis 17 bilden den Bestand der Universitätsbibliothek Würzburg. Die Originale der Totenzettel des Stadtarchivs Würzburg befinden sich dort in den jeweiligen Personalakten. Diese Originale wurden abgelichtet, auf der Rückseite mit einer Signatur versehen und in drei Aktenordner eingefügt. Die Aktenordner tragen die Nummern 18 bis 20. Sie sind Eigentum des Stadtarchivs Würzburg. Beispiel: Totenzettel mit der Signatur "63/T 8.127" bedeutet, daß der Totenzettel in der Universitätsbibliothek Würzburg in Kassette Nr. 8 (Eigentümer: Freunde Mainfränkischer Kunst und Geschichte) unter der laufenden Nummer 127 zu finden ist.
2. Name:
Zunächst findet sich der Familienname des/der Verstorbenen vollständig und ohne Abkürzungen - , gefolgt von dem oder den Vornamen in der Reihenfolge des Totenzettels. War deren Anzahl größer als der zur Verfügung stehende Platz, wird dies durch ein "etc." angedeutet.
Adelsbezeichnungen ("Graf", "Freiherr" o. ä.) wurden nicht mit aufgenommen, soweit sie nicht Bestandteil des Namens waren. Wohl aber wurden vermerkt "von", "zu", "von und zu", "de" und ähnliche Prädikate. Bei Angehörigen aus dem Adel herrschte im übrigen nicht selten eine bemerkenswerte Variationsbreite in der Ausgestaltung des Namens, was zu Kombinationen mittels Bindestrichs oder Hinweisen auf den Adelssitz führen konnte.
Nicht aufgenommen wurden ferner Hinweise auf den Ruhestand des/der Verstorbenen ("quiescierter", "pensionierter", "vormaliger", "a. D.", "i. R." und ähnliches).
Frauen erscheinen unter ihrem Ehenamen. Bei mehreren Ehen unter dem Namen des letzten Ehemannes. Bei Frauen, deren Ehenamen sprachlich in eine weibliche Form verändert wurde (z. B. "Hopf" in "Hopfin", "Schmitt" in "Schmittin") wurde die heute übliche Schreibform gewählt, also "Hopf" oder "Schmitt". Das war in der Regel unproblematisch, weil im Text der hinterbliebene Ehemann mit seinem Namen zu finden war.
3. Namensformen:
Hier wurde bei Frauen deren Geburtsname einschließlich des/der Vornamen festgehalten, wobei hinsichtlich der Namensgestaltung selbst das zu 1 Gesagte gilt. Bei Adeligen wurden Zusätze wie "Herr zu Mitwitz..." und ähnliche Namenserweiterungen mit aufgenommen. Und bei Klosterangehörigen deren Klosternamen. Dabei steht "P." für "Pater" und "F." für "Frater". Bei Frauen ist der ungekürzte Klostername eingetragen.
4. Geburtsdatum:
Es ist in der Folge Jahr-Monat-Tag eingetragen (Anmerkung: für die hier vorliegende Online-Version wurde die Darstellung in das übliche Format Tag. Monat Jahr geändert). In nicht wenigen Fällen fehlt es allerdings gänzlich, dafür wird meist das Lebensalter genannt, so daß man das Geburtsjahr errechnen kann. Bisweilen findet sich auf dem Totenzettel auch nur das Geburtsjahr.
5. Todesdatum:
Wie beim Geburtsdatum gilt auch hier die Eintragfolge: Jahr-Monat-Tag (Anmerkung: auch hier wurde die Darstellung in das übliche Format Tag. Monat Jahr geändert). Bei Geburts- und Todesdaten benützte man bisweilen die deutschen Monatsnamen "Hartung, Hornung, Lenzmonat, Ostermonat usw.". Sie wurden in die heute übliche Monatsnummerierung übertragen. Das gleiche gilt von der Zeitangabe des römischen Kalenders mit Iden, Nonen und Kalenden. Auch hier wurde in das heute übliche System umgerechnet.
6. Beerdigungsdatum:
Es wurde seit etwa 1840 auf den Totenzetteln vermerkt.
7. Dauer der Lebenszeit:
Sie fehlt meistens dann, wenn Geburts- und Todesdaten angegeben werden. Dies wohl deshalb, weil sie sich ja leicht errechnen läßt. Gleichwohl ist bei den Angaben zur Lebenszeit gelegentlich eine relative Ungenauigkeit gegeben. Das hängt damit zusammen, daß nicht selten nur die Anzahl der Jahre angegeben wird. Monate und Tage fehlen. Die Angaben können sich auch auf Jahre und Monate beschränken. Wurden Wochen genannt, erfolgte eine Umrechnung in Monate und Tage.
Umgerechnet wurden auch Angaben wie "69 Jahre weniger 2 Tage" (= 68 Jahre 11 Monate 29 Tage) oder "60 1/2 Jahre" (= 60 Jahre 6 Monate).
Lautet die Angabe z. B. "33 Jahre und etliche Monate" oder "lebte beinahe 40 Jahre" oder "fast 66 Jahre", mußte auch die Eintragung von Monaten verzichtet werden. Zu finden sind dann nur die (ungenauen) Jahresangaben.
Generell läßt sich sagen, daß in den meisten Fällen die Dauer der Lebenszeit sorgfältig vermerkt wurde, das betrifft insbesondere Angehörige aus dem kirchlichen Bereich und Jugendliche bzw. Kinder.
8. Dauer Ehestand:
Hier gilt bezüglich der Exaktheit der Zeitangabe das zu Punkt 7 Gesagte. Man ist allerdings oft großzügiger und beschränkt sich auf die Jahre (und Monate). War jemand zweimal verheiratet, fällt auf, daß die Dauer der ersten Ehe oft nur mit einer Jahreszahl beschrieben wird - und nicht noch zusätzlich mit Monaten und Tagen - , während die der zweiten Ehe exakt nach Jahren, Monaten und Tagen festgehalten wird.
9. Dauer Witwenstand:
War jemand nur einmal verheiratet, bezieht sich der Witwenstand auf die Zeit nach dem Tode des Ehepartners. Bei mehrmaliger Eheschließung liegt die zuerst eingetragene Witwenzeit zwischen erster und zweiter Ehe, die anschließend vermerkte Witwenzeit nach der zweiten Ehe. Wird nur die Dauer der Witwenzeit nach der letzten Ehe mitgeteilt, steht sie bei zwei Ehen an zweiter Position, bei drei Ehen an dritter Position.
10. Todesursache:
Obgleich die Liste der angegebenen Todesursachen lang ist, verzichten doch zahlreiche Totenzettel auf Hinweise, welche Krankheit den Tod konkret verursacht hat. Dieser Verzicht wird um so häufiger, je näher die Totenzettel an das 20. Jahrhundert heranreichen.
Häufig werden sehr unspezifische Todesursachen angegeben: "kurzes Krankenlager", "längere Krankheit", "langwieriges, schweres Leiden", "längere Krankheit" und ähnliche Formulierungen wurden nicht mit aufgenommen, weil sie keine verwertbare Aussage über eine spezielle Krankheit besitzen. Diese Tendenz ist auch bei jenen Todesursachen festzustellen, die vermeintlich genauer formuliert sind wie "Unterleibskrankheit", "Lungenlähmung", "Fieber" u. ä. Sie wurden gleichwohl festgehalten.
War der/die Verstorbene etwa 60 Jahre oder älter, werden als Todesursachen fast durchwegs angegeben "Altersschwäche" oder "Entkräftung".
11. Stand des/der Verstorbenen:
Er steht in den wenigsten Fällen expressis verbis auf dem Totenzettel, sondern ergibt sich in der Regel aus den persönlichen Umständen des/der Verstorbenen. Bezeichneten die Totenzettel den/die Verstorbene(n) als "Jungfrau", "Fräulein", "Freifräulein", "Freiin", "Jüngling" oder "Schüler". wurde als Personenstand "ledig" eingetragen. Das gilt gleichermaßen für alle Angehörigen der Kirche von Priestern (auch im Ausbildungsstadium oder im Professorenrang) bis zu den Klosterinsassen und Ordensangehörigen.
Wurde die Dauer der Ehe mitgeteilt und keine Angaben über eine Witwenzeit gemacht, wurde der Status "verheiratet" auch für den Tag des Todes angenommen und entsprechend eingetragen. Auf manchen Totenzetteln wurde die Verstorbene z. B. als "Kaufmannswitwe" o. ä. tituliert, so daß sich ihr Status aus dieser Bezeichnung ergab.
12. Berufs- und Alterssparten:
Für die Berufe wurden 16 Berufssparten gebildet, um bei Recherchen bessere Suchmöglichkeiten anzubieten. Daneben boten sich 2 Alterssparten (Kind/Jugendlicher bzw. Student) an. Jeder Person konnten maximal zwei Sparten zugeordnet werden. Diese Möglichkeit wurde in der Regel wahrgenommen. Zuordnungsprobleme ließen sich dabei allerdings nicht ganz vermeiden, so daß es sich empfiehlt, im Zweifel in mehreren Berufssparten zu suchen. War jemand beispielsweise Professor für Medizin an der Universität, böten sich als Berufssparten "Lehre" und "Medizin" an. Ein Maurermeister könnte unter "Handwerk" und "Bauwesen" gesucht werden oder ein Frisör kann unter "Handwerk" oder "Handel und Gewerbe" (wenn er ein Frisörgeschäft betrieb) zu finden sein. Kämen für jemanden drei Berufssparten in Frage (z. B. ein Apotheker war auch Stadtrat und Lieutenant der Landwehr, so daß "Medizin", "Verwaltung/Rechtspflege" sowie "Militär" zu nennen gewesen wären), mußte auf die Angabe der dritten Berufsgruppe verzichtet werden. Die nachfolgenden Berufe sind lediglich als Beispiele aufgeführt, die Nennung ist keineswegs abschließend.
a) Bauwesen:
Verzeichnet wurden Berufe mit Ausrichtung auf die Bautechnik und Bauverwaltung: vom Maurer- und Baumeister bis zum Architekten und Professor der Baukunst, vom Stadtbaugeschworenen, dem Stadtbauamtsdiener oder -aktuar und Hofbauamtsverwalter über den Bauamtmann zum Regierungs-, Kreis- oder Oberbaurat und vom Dombaumeister zum Bergmeister und -verwalter sowie zum Salineninspektor und Bezirksgeometer.
b) Dienstleister:
Viele der hier Genannten verrichteten praktische Arbeiten einfacherer Art. Sie waren Diener der verschiedensten Einrichtungen, Pedell, Hausverwalter, Haushaltshilfe, Oberknecht, Portier, Pförtner oder Kofferträger. Sie hatten als Fuhrmann, Leibvorreiter, Lohnkutscher, Lampenfüller, Fabrikarbeiter, Taglöhner, (Schub)- Kärrner, Weinbergsaufseher, Türmer, Schiffmann, Reisewagenmeister oder Gärtner ihr Auskommen. Sie arbeiteten als Koch (Garkoch, Mundkoch, Hofkoch), Kücheninspektor oder -meister, Garderobenverwalter, Fourier, Traiteur oder Speiser.
c) Handel und Gewerbe:
Dieser Berufssparte unterfällt jeder, der ein Geschäft betrieb oder gewerblich etwas produzierte, vom Höchner (oder Högner) bis zum (Groß)handelskaufmann jeglicher Richtung, vom Fabrikanten bis zum Bankoberbeamten und Bankier. Institutsvorsteher und Inhaber eines Lottobüros stehen neben Gastwirt, Restaurateur, Cafetier (Caffeewirt, Kaffeesieder) und Güterbestätter (= Fuhrunternehmer). Holzunterkäufer und Juweliere sind ebenso vertreten wie Kommissionäre, Partikuliere und Posthalter. Auch Pächter verschiedenster Lokalitäten (Kureinrichtungen, Schweizerei) sind zu finden oder Besitzer einer Mühle, Brauerei, Buchdruckerei oder Schifferei.
d) Handwerk:
Man findet in dieser Sparte diejenigen Personen, die handwerklich tätig waren, also auch solche, für die keine handwerkliche Ausbildung im strengen Sinne erforderlich war. Der Kreis ist demzufolge weitaus größer als etwa jener, den heute die Handwerksordnung umfaßt. Zunächst wurden erfaßt alle klassischen Handwerksberufe vom Müllermeister und dem Sattlermeister bis zum Schneidermeister. Weitaus seltener kamen der Großuhrmacher, Hofbortenmeister bzw. -wirker, Wurstler, Pastetenbäcker, Knopfmachermeister und Kammmachermeister vor. Konditor, Gerber und Wachsbleicher stehen neben Goldund Silberarbeiter, Posamentierer und Altmacher neben Tuchscherer, Spiegelbelegmeister und Dekateur, Stück- (oder Zinn-) gießer und Siebmacher neben Schlauchverfertiger, Lithograph und Instrumentenbauer. Aber selbstverständlich bilden die klassischen Handwerksberufe wie es sie früher gab (und heute teilweise nicht mehr gibt) den Schwerpunkt.
e) Hofdienst:
Nur wenige Personen waren beispielsweise als Palastdame, Oberhofmeisterin oder auch Beschließerin am Hofe tätig.
f) Kind/Jugendliche(r):
Vermerkt wurden Verstorbene bis zu einem Alter von 21 Jahren; dies aber nur dann, wenn nicht bereits eine Berufsbezeichnung (z. B. Müllergehilfe) angegeben war; diese hatte Vorrang. Die Sparte blieb auch unerwähnt, wenn der oder die unter 21 Jahren Verstorbene bereits verheiratet war. War keine Altersangabe festzustellen, tauchte aber die Bezeichnung "Schüler" auf, erfolgte eine entsprechende Zuordnung.
g) Kirche:
Die Berufssparte umfaßt nicht nur die Geistlichen in ihrer seelsorgerischen Tätigkeit, sondern auch in der kirchlichen Verwaltung, wobei letztere nochmals in der Berufssparte Verwaltung/Rechtspflege aufgeführt sind. Der Bogen spannt sich also vom Alumnus über den Kaplan, Kooperator und Frühmesser bis zum päpstlichen Hausprälaten, Protonotar oder (Titular)-Bischof, vom Vikar zum Ordinariatsrat und Mitglied unterschiedlicher kirchlicher Einrichtungen, vom Regens des Priesterseminars zum Theologieprofessor oder auch zum protestantischen Stadtpfarrer. Auch das Umfeld wie z. B. der (Ober)-Kirchner ist mit einbezogen. Daneben stehen die Angehörigen von Klöstern und religiösen Gemeinschaften in ihrer jeweiligen Position: von der Chorschwester bis zur Oberin, vom Laienbruder über den Pater zum Prior, Propst oder Abt.
h) Landwirtschaft:
Wer immer ein (Ritter)-Gutsbesitzer war oder als Ökonom firmierte, ist hier zu finden. Bei ihnen konnte der Häcker Arbeit finden.
i) Lehre:
Eintragungsmerkmal bildete die lehrende Tätigkeit des Verstorbenen an schulischen Einrichtungen oder an der Universität (vom Assistenten zum Ordinarius); auch die Erzieherin, die Industrielehrerin, der Universitätslektor, der Kalligraph und der Repetitor sind aufgenommen.
j) Medizin:
Schwerpunkt bilden selbstverständlich die Ärzte, vom Kandidaten der Medizin über den praktischen Arzt bis zum Universitätsprofessor der verschiedensten medizinischen Disziplinen. Verzeichnet sind aber auch der Magister der Chirurgie, der Stadt- Hof- und Zentchirurg, der Hofbarbier, der Stadtwundarzt und Leibarzt. Distriktsphysikus, Bezirksgerichtsarzt und Medizinalrat. Hebammenlehrer und Geburtshelfer, Zahn- und Tierarzt, Bataillons- oder Regimentsarzt, Garnisonschirurg und Feldscherer, Badearzt und Brunnenarzt; schließlich der (Hof)-Apotheker (Pharmazeut) und Verfertiger chirurgischer Instrumente.
k) Militär:
Alle militärischen Rangstufen vom einjährigen Freiwilligen und Kadettenschüler über den Kapitän und den Stadt- und Festungskommandanten bis zum kommandierenden General eines Armeekorps sind zu finden. Auch die Militärverwaltung ist vertreten (Kasernenverwalter, -hausmeister oder Quartiermeister und Garnisonsverwaltungsdirektor) und die Militärmedizin (Stabsarzt, Regimentschirurg, Bataillonsarzt, Feldscherer, Militärkrankenhausinspektor). Für die Militärjustiz stehen der Profoss und der Stabsauditor bzw. Militärstaatsanwalt. Das Mitglied der Landwehr wurde ebenso vermerkt wie der Veteran oder der Reservist.
l) Musik:
Die Berufssparte umfaßt aktive Musiker der verschiedensten Disziplinen, Komponisten und die Hersteller von Musikinstrumenten (Orgel, Pianoforte). Dabei reicht der Bogen vom Stadttürmer und Hofmusikus/ -trompeter zum Organisten und Kapellmeister. Chormusik ist ebenso vertreten wie Sologesang und Musiklehre.
m) Parlament:
Hier finden sich Mitglieder des Reichstags, des Bayer. Landtags (erbl. Reichsrat der Krone Bayerns, Deputierter der 2. Kammer der Ständeversammlung, Landtagsabgeordneter) und des unterfränkischen Landraths (heute Bezirk) sowie Minister.
n) Sonstiges:
Schwerpunkte dieser Sparte sind die Privatiers bzw. Privatièren und die Mitglieder verschiedener weltlicher Orden und Stifte (Sternkreuz-Ordensdame, Stiftsdame des St. Anna-Stifts, Pröpstin zu Waizenbach, Ehrendame des bayerischen Theresien- Ordens). Auch die Vertreter der bildenden Kunst wurden hier eingeordnet (Landschafts- und Schlachtenmaler, Miniatur-, Historien- und Kunstmaler, Bildhauer). sowie die Schriftsteller und Literaten.
o) Student:
Diese zweite Alterssparte weist auf Personen hin, die während eines Studiums an einer Hochschule verstorben sind wie der Kandidat der Medizin oder Rechtswissenschaft usw., der Magister der freien Künste, der absolvierte Pharmazeut oder der Lizentiat.
p) Technik/Verkehr:
Vor allen Dingen die Eisenbahn und der Schiffsverkehr sind vertreten, vom Wagenwärter und Eisenbahnassistenten bis zum Eisenbahnexpeditor, -kondukteur und -spezialkassier; aber auch der Maschinist, Ingenieur und Techniker sowie der Telegraphenoffizial und Schifffahrtskapitän treten auf.
q) Verwaltung/Rechtspflege:
Sie ist die weitaus umfangreichste Berufssparte. Eine Trennung von Verwaltung und Rechtspflege erwies sich als nicht sinnvoll, weil diese erst 1862 durchgeführt wurde. So wurde nahezu alles, was eine Tätigkeit im öffentlichen Bereich umfaßt und was in der Militär- sowie Kirchenverwaltung angesiedelt war, hier eingeordnet. Von der Verwaltung und Rechtsprechung im heute verstandenen Sinn bis zum Zoll (Oberzollbeamter, Zöllner, Torexaminator, Brückenzolleinnehmer, Guldenzollverwalter), der Finanzverwaltung (Kassier, Schatzungsobereinnehmer, Wirtschaftsaccisnachgeher, Umgeld- und Aufschlagseinnehmer, Stadtkämmerer, Obertaxator), der Polizei (Polizeikommissär, -direktor), der Post (Oberpostamtsdirektor und -offizial, Briefträger, Postoberpacker, Postmeister, Postamtsverwalter) und der Salinenverwaltung (Ober-Salzbeamter, Hallamtsassistent, Salineninspektor und -kassier) reicht der Bogen. Sämtliche Beförderungsstufen der klassischen Verwaltung sind vertreten: vom Diurnist und Aktuar zum Gegenschreiber, Kanzlisten, Skribenten, Buchhalter und Expeditor. Die oberen Stellen enden beim Hof- und Staatsrat, beim Generalkonsul und Gesandten; Viertelmeister, Magistrats- oder Stadtrat, Distriktsvorsteher und (Ober)-Bürgermeister stehen für das Interesse der Bürger an ihrer Stadt; Notar, Advokat, Rechtsanwalt, Syndikus, Prokurator, Konsulent, Rechtskonzipient oder Landgerichtsrat und Appellationsgerichtspräsident weisen auf die Rechtspflege im heutigen Sinn hin. Verwalter von Stiftungen und sozialen Einrichtungen (Pfleger) finden sich ebenso wie der Bibliothekar und der Archivar. Schließlich sind die Angehörigen der kirchlichen Verwaltung zu nennen, wobei hier ein gewisser Spielraum in Anspruch genommen wurde, um nicht jeden Angehörigen des höheren Klerus als Kirchenverwaltungsmann zu deklarieren; denn auch ein Bischof ist mit Verwaltungsaufgaben betraut.
r) Waldwirtschaft:
Wer immer als Forstgehilfe oder -meister, als Kreisforstkommissär, als Ober- oder Revierförster sein Brot verdiente, wer als (Ober)-Jäger auf die Pirsch ging, unterfiel dieser Berufssparte.
13. Beruf/Ehrentitel:
Es wurden alle Berufe aufgenommen, die auf dem Totenzettel verzeichnet sind. Übte jemand mehrere Berufe im Laufe seines Lebens aus und werden diese auf dem Totenzettel genannt, findet man also alle diese Tätigkeiten. Auf den Totenzetteln war bisweilen nicht zu unterscheiden, ob eine Tätigkeit tatsächlich als Beruf ausgeübt wurde oder ob die Bezeichnung ein reiner Ehrentitel war. Kämmerer oder Kammerherrn beispielsweise waren häufig Ehrentitel, es gab aber auch Personen, die mit dieser Bezeichnung am Hofe tätig waren. Aus diesem Grunde wurden Berufsbezeichnungen und Ehrentitel in einer Sparte zusammengefaßt. Auch Ehrenbürger finden sich hier. Frauen waren sehr selten mit eigenen Berufsbezeichnungen vertreten. In vielen Fällen stößt man nur auf den Beruf des verstorbenen Mannes (Kaufmannswitwe) oder man erfährt, daß die Verstorbene die Ehefrau eines einen bestimmten Beruf ausübenden Mannes war. Töchter und Söhne wurden in den Totenzetteln als Abkömmlinge des Vaters definiert.
14. Geburtsort:
Es wurde grundsätzlich die heutige Schreibweise verwendet (für Jaxthausen: Jagsthausen). Bei manchen Geburtsorten konnte allerdings nicht festgestellt werden, was gemeint war. Entweder war der Ort unzutreffend gedruckt - was gar nicht so selten vorkam - oder er existiert heute nicht mehr wie früher, beispielsweise weil er durch Eingemeindung seine Selbständigkeit verloren hat. Der Ort wurde also in der Weise wiedergegeben, wie er auf dem Totenzettel verzeichnet war. In einigen Fällen wurde in Klammern ein Lösungsvorschlag mit Fragezeichen hinzugefügt. Orte die unter gleichem Namen mehrmals existieren (z. B. Frickenhausen, Goßmannsdorf, Königshofen) wurden so festgehalten, wie sie auf dem jeweiligen Totenzettel stehen (Frickenhausen a. Main, Frickenhausen in der Rhön oder auch nur Frickenhausen).
15. Sterbeort:
Der Sterbeort wurde ohne Fragezeichen gesetzt, wenn aus dem Totenzettel eine konkrete Adresse des Verstorbenen zu ersehen war, z. B. in Würzburg eine Distriktsbezeichnung mit einer entsprechenden Nummer, eine genaue Straßenadresse oder auch ein Krankenhaus, in dem sich der/die Verstorbene befunden hat. Fehlte eine derartige Angabe, war nur vom Leichenhaus oder vom Sterbehaus die Rede, wurde ein Fragezeichen gesetzt. Das Fragezeichen bedeutet also lediglich, das im Totenzettel keine ausdrückliche Wohnadresse genannt wird. Aus der Kirche, in welcher der Trauergottesdienst gehalten wurde oder auch aus der Ortsangabe auf einer Traueranzeige kann aber geschlossen werden, daß gleichwohl in der Regel der mit Fragezeichen versehene Sterbeort auch der tatsächliche Sterbeort gewesen war. Fehlt aber beispielsweise - aus welchen Gründen auch immer - die Angabe einer Kirche für den Trauergottesdienst, dann ist, wenn keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, auch kein Sterbeort vermerkt. Bei Angehörigen aus dem höheren Klerus, die an mehreren Orten bepfründet waren (z. B. in Comburg, Mainz und Würzburg) unterblieb allerdings die Angabe des Sterbeortes auch dann, wenn eine Kirche für den Trauergottesdienst angegeben war, wenn nicht eindeutig erkennbar wurde, ob am Ort des Trauergottesdienstes auch das Lebensende des Verstorbenen eingetreten war.
Beim Sterbeort finden sich auch Bemerkungen über den Ort der Beerdigung, so beispielsweise dann, wenn er vom Ort des Todeseintritts abweicht oder wenn es aus Klarstellungsgründen veranlaßt war. Auch wenn auf dem Totenzettel überhaupt kein Sterbeort genannt wurde, wohl aber der Ort der Beerdigung, wurde dies festgehalten.
16. Trauergottesdienst:
Es wurden maximal zwei Kirchen namentlich aufgeführt. Fand der Trauergottesdienst in mehr als zwei Kirchen statt, wird mit dem Ausdruck "...und weitere" darauf hingewiesen. Bei manchen Kirchen, deren Name oder Bezeichnung in verschiedenen Orten vorkommt, beispielsweise "Dom" wurde in der Regel ein klarstellender Ortszusatz angebracht. Die Würzburger Pfarrkirche St. Gertraud im Stadtteil Pleich firmiert unter "Pfarrkirche zu Pleichach (St. Gertraud)", "St. Peter und Paul" unter "St. Peter".
17. Weitere persönliche Angaben:
Hier ist das Wesentliche aus dem Lebenslauf des/der Verstorbenen in abgekürzter Form zu finden. Von akademischen Graden über diverse Schritte des Privat- und Berufslebens bis zu Jubiläen, häufig mit entsprechenden Daten aufbereitet. Da manche Totenzettel in diesem Zusammenhang eine große Ausführlichkeit pflegen, konnte keine vollständige Übernahme des Berichteten erfolgen. In diesem Fall ist auf den Punkt 19. "Lebenslauf" hinzuweisen. Wurde er mit "ja" versehen, finden sich auf dem Totenzettel weitere Einzelheiten aus dem Leben des Verstorbenen.
18. Künstlernamen:
Keine Einträge.
19. Lebenslauf:
Wird er mit "ja" versehen, finden sich auf dem Totenzettel ausführlichere Angaben zum Leben des/der Verstorbenen.
20. Name 1. Verwandter:
Der oder die nächstgenannte Hinterbliebene wird wiedergegeben, wobei zur technischen Seite das zu Punkt 2 Ausgeführte gilt. Beim Tode unverheirateter Kinder wird vermerkt, ob deren Elternteil (i. d. R. der Vater) bereits vorverstorben war. Wurde eine Frau beispielsweise als "Kaufmannswitwe" bezeichnet, erfolgte die Eintragung des verstorbenen Mannes unter Verzicht auf dessen Vornamen.
21. Namensformen 1. Verwandter:
Es gilt das zu Punkt 3 Gesagte entsprechend.
22: Verwandtschaftsgrad 1. Verwandter:
Gemeint ist der Grad der Verwandtschaft, der Schwägerschaft oder das Eheverhältnis des/der unter Punkt 20 Genannten zum Verstorbenen. Folgende Beziehungen wurden vermerkt: Bruder, Ehefrau, Ehemann, erster Ehemann, Großmutter, Mutter, Neffe, Nichte, Onkel, Schwager, Schwester, Schwiegersohn, Sohn, Tante, Tochter und Vater.
23. Berufssparte 1. Verwandter:
Es gilt das unter Punkt 12 Dargestellte entsprechend. Die Alterssparte Kind fehlt hier allerdings.
24. Weitere persönliche Angaben des 1. Verwandten:
Verwiesen wird auf Punkt 17, der entsprechend gilt - mit der Maßgabe allerdings, daß ein Hinweis auf den Lebenslauf nicht vorgesehen ist und die Hinweise kürzer sind.
25. Name 2. Verwandter:
Der/die weiter genannte Hinterbliebene ist festgehalten; im übrigen gilt zur technischen Seite Punkt 2.
26. Namensformen 2. Verwandter:
Es gilt Punkt 3 entsprechend.
27. Verwandtschaftsgrad 2. Verwandter:
Gemeint ist der Grad der Verwandtschaft, der Schwägerschaft oder das Eheverhältnis des/der unter Punkt 25 Genannten zum Verstorbenen. Folgende Beziehungen wurden vermerkt: Bruder, Ehefrau, Mutter, Neffe, Nichte, Schwägerin, Schwager, Schwester, Schwiegersohn, Sohn, Tante, Tochter, Vater, Vetter und zweiter Ehemann.
28. Berufssparte 2. Verwandter:
Es gilt das unter Punkt 12 Gesagte entsprechend. Die Berufs/Alterssparten Dienstleister, Kind, Parlament und Technik/Verkehr kamen nicht vor.
29. Weitere persönliche Angaben 2. Verwandter:
Es gilt Punkt 24 entsprechend.
30. Weitere Verwandte:
Waren auf dem Totenzettel weitere Personen als unter Punkt 20 ff. aufgeführt zu finden, wird hier ein "ja" vermerkt. Einsichtnahme in das Original ist dann erforderlich.
31. Ort der Druckerei:
Er ist oft nicht genannt. Unter den verzeichneten dominiert Würzburg.
32. Name der Druckerei:
Die Angabe des Druckers auf dem Totenzettel wurde erst im Laufe des 19. Jahrhunderts üblich. Er wurde in der sprachlichen Form aufgenommen, wie er sich auf dem Totenzettel darstellte. Bei manchen Firmen ergaben sich daher im Laufe der Jahrzehnte Änderungen im Firmennamen, die in der jeweiligen Variante festgehalten wurden. Bei einigen wenigen Ablichtungen von Totenzetteln des Stadtarchivs Würzburg war der Druckerbetrieb nicht mehr erkennbar, weil er außerhalb des Ablichtungsbereichs lag.
33. Format:
Die Totenzettel wurden vermessen: Höhe vor Breite, in vollen Zentimetern gerundet. Da manche Totenzettel an den Rändern beschnitten wurden, können sich bei Mehrfertigungen unter Umständen unterschiedliche Maße ergeben. Gemessen und verzeichnet wurde das jeweils erste Exemplar. Die Totenzettel des Stadtarchivs Würzburg wurden nicht vermessen, weil nur Ablichtungen im Format DIN A 4 vorlagen, die großenteils nicht den Originalen entsprachen, sondern - in der Regel - verkleinert waren.
34. Illustrationen:
332 Grafiken insgesamt wurden nummeriert festgehalten, wobei pro Totenzettel eine maximale Anzahl von zwei Stück vermerkt werden konnte. In einigen wenigen Fällen war der Bilderschmuck noch durch ein paar kleinere Motive (in der Regel Totenköpfe) vermehrt; sie wurden nicht berücksichtigt. Natürlich dominieren Kreuze in reichlichen Varianten. Aber nicht wenige Illustrationen waren durchaus anspruchsvoller gestaltet und mit tiefergehendem Symbolgehalt versehen. Es gab Vorlieben für bestimmte Motive, wie sich aus der Häufigkeit ihrer Verwendung zeigt: Im Gegensatz dazu stehen jene Grafiken, die nur einmal vorkamen. Schmuckinitialen wurden nicht verzeichnet. Manche Bordüren waren aufwendig gestaltet oder/und mit Trost spendenden Devisen (siehe oben) versehen. Auch einige Gedichte finden sich auf den Totenzetteln.
35: Textsprache:
Deutsch wurde nicht eigens vermerkt. Als Besonderheiten: drei Totenzettel in französischer Sprache und 117 in Latein.
36. Beschädigungen:
Nur die bedeutenderen Schäden wurden festgehalten. Da viele Totenzettel über 1 1/2 Jahrhunderte alt sind, sind geringe Schäden fast selbstverständlich. So sind beispielsweise viele Ränder eingerissen oder zerknittert. Bei den Totenzetteln des Stadtarchivs Würzburg wurden keine Beschädigungen vermerkt, weil nur Ablichtungen vorlagen.
37. Eigentümer:
Die eingangs genannten drei Eigentümer wurden bei jedem Totenzettel angegeben.
38. URL des Bildes:
Keine Einträge.
39. Bildangaben:
Keine Einträge.
40. sonstige Angaben:
Unter dieser Rubrik stehen Hinweise der verschiedensten Art wie solche auf handschriftliche Vermerke jeglichen Inhalts, auf Anlagen/Beilagen, auf Mehrfachfertigungen oder auf Ablichtungen. Falls die Rückseite des Totenzettels beschrieben war, falls Zweifel an Daten oder Namen auftauchten oder falls auf Vergleichsexemplare zu verweisen war - all das ist hier zu finden. Schließlich wird vermerkt, wenn der Totenzettel einer Zeitung als Beilage entstammt oder von einer religiösen Bruderschaft verfaßt wurde, ob es sich um Gebetbuchbildchen handelt, um Verlautbarungen bischöflicher Dienststellen oder um eine Zeitungsanzeige (mit Erscheinungsdatum und Nummer). Auch Bemerkungen zur Umrahmung des Totenzettels wurden hier niedergelegt.
Die Totenzettel sind keine Urkunden. Wer immer sich mit genealogischen- und / oder prosopographischen Forschungen beschäftigt, wird in erster Linie die Kirchenbücher sowie die Zivil- und Personenstandsregister beiziehen. Sie besitzen Urkundenqualität. Ergänzend dazu können jedoch auch die Totenzettel hilfreich sein; auf sie wird man zurückgreifen, wenn andere Quellen nicht vorhanden oder nicht zugänglich sind. Dabei kann man innerhalb des Totenzetteltextes wohl von einer unterschiedlichen Aussagequalität ausgehen. Die Lebensdaten sind sicherlich kaum verfälscht, aber - wie handschriftliche Verbesserungen zeigen - gelegentlich falsch gedruckt (Zahlendreher, Zahlenverwechslungen u. ä.). Man muß auch mit Nachlässigkeiten oder bisweilen auch mit der Unkenntnis der Hinterbliebenen rechnen, die den Totenzettel in Auftrag gaben und damit für dessen Formulierung die Verantwortung trugen. Bei den Charakterzeichnungen des Verstorbenen und der Schilderung seiner Lebensführung wird man allerdings zurückhaltender sein müssen, weil man eben über den Verstorbenen nur Gutes zu Papier bringen wollte. Insofern ist eine im Einzelfall abwägende Auswertung der Personalquelle angezeigt, die mit Umsicht jenes herausfiltert, was ungeschönt ist.
Totenzettel können jedoch noch für weitere Gebiete ein lohnendes Objekt darstellen. So für die Sozial- und Bevölkerungsgeschichte sowie - mit gewissen Abstrichen - für die Medizingeschichte. Auch volkskundliche Fragestellungen, Probleme der Frömmigkeits- und Mentalitätsgeschichte lassen sich durch sie beantworten. Nicht zuletzt wird auch die sepulkralgraphische und drucktechnische Entwicklung an ihnen ablesbar.