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Pflichtexemplare

Die Pflichtstückablieferung von Publikationen hat in Bayern eine bis in das Jahr 1663 zurückreichende Tradition. Rechtliche Grundlage ist das „Gesetz über die Ablieferung von Pflichtstücken“ (Pflichtstückegesetz - PflStG) vom 6.8.1986 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 15/1986). Das Ziel der Pflichtablieferung aus der Produktion der kommerziellen Verlage und der Selbstverlage ist es, mit diesen Veröffentlichungen einen wesentlichen Teil des in Bayern entstehenden Kulturgutes möglichst umfassend zu sammeln und zu erhalten.

Von jeder in Bayern veröffentlichten Publikation müssen zwei Exemplare an die Bayerische Staatsbibliothek abgeliefert werden. Diese behält ein Exemplar und leitet das zweite nach dem Regional- bzw. Fachprinzip an eine andere bayerische Bibliothek weiter. Als zuständige Regionalbibliothek erhält die Universitätsbibliothek Würzburg auf diese Weise ein Exemplar aller in Unterfranken veröffentlichten Publikationen.

Für Bayern bestimmte Pflichtstücke können auch an der Universitätsbibliothek Würzburg abgegeben werden.

Unabhängig davon besteht eine Pflichtablieferungsverordnung für die Deutsche Nationalbibliothek  in Frankfurt am Main, die ebenfalls die Ablieferung von zwei Exemplaren vorschreibt.